Kompetent, sozial und engagiert wird sie heute und in Zukunft Hilfe von Menschen für Menschen organisieren und fördern.
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Ihre AWO Dresden
NEUIGKEITEN

8. Landeskonferenz des Landesverbands findet digital statt
Die AWO wird jünger und weiblicher

Solidarität. Grenzenlos.
Internationale Wochen gegen Rassismus vom 15. bis 28. März

Dresdner Philharmonie
Musikalische Überraschung für die AWO Einrichtungen

Pressemitteilung der Liga in Dresden
Wohlfahrtsverbände appellieren an den Stadtrat: Sichern Sie die soziale Infrastruktur in Dresden!
Aktuelle Informationen zu Corona

Ab 24. Oktober: Zweistufiges System zur Festlegung von Maßnahmen eingeführt (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung)
Neu in die Corona-Schutz-Verordnung aufgenommen wurde die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Tageskliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen. Außerdem gibt es eine Neuerung in Bezug auf Hygienekonzepte. Erstmals ist ein Ansprechpartner für die Einhaltung und Umsetzung des Konzeptes, der geltenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen sowie zum Tagen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu benennen.
Eine wesentliche Neuerung gegenüber der aktuell geltenden Verordnung ist die Neufassung der Vorgaben für Gebiete mit erhöhtem Infektionsgeschehen. Es gibt nun ein zweistufiges System, welches für die Inzidenz ab 35 sowie ab 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen, bestimmte vom Freistaat als Rahmen vorgegebene Maßnahmen vorsieht. Diese sind durch die Landkreise und Kreisfreien Städte zu erlassen und ortsüblich bekannt zu geben.
Zur neuen Corona-Schutzverordnung
Ständig aktualisierte Informationen zu Corona in Sachsen finden Sie unter https://www.coronavirus.sachsen.de/.
Informationen zu den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
Ab 31. August 2020: Neue Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von Schulen und Schulinternaten
Wer sich innerhalb der vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten hat, darf Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege und Schulen nur mit einem negativen Corona-Test betreten. Alle einrichtungsfremden Personen, wie etwa Eltern, müssen bei Betreten dieser Einrichtungen stets eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. An Schulen wird Lehrkräften und Schülern das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts empfohlen. Schulen können allerdings eine Maskenpflicht für diese anordnen. Das sieht die neue Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen vor, die am 31. August in Kraft treten und bis zum 21. Februar 2021 gelten wird.
Für die genaue Umsetzung der Maßnahmen und Konzepte zur Einhaltung der Schutzbestimmungen wenden Sie sich bitte an Ihre konkrete Kindertageseinrichtung.
Informationen für Angehörige von Senior*innen in unseren Pflegeeinrichtungen
Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern sind unter der Voraussetzung eines Hygieneplans für die betreffende Einrichtung erlaubt. Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und Rehakliniken, Wohngemeinschaften von Menschen mit Behinderungen, Werkstätten für behinderte Menschen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind erlaubt. Alle diese Einrichtungen sind verpflichtet, im Rahmen eines Hygieneplans oder eines eigenständigen Konzepts den Besuch und das Betreten und Verlassen der Einrichtungen zu regeln.
Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf https://www.coronavirus.sachsen.de.
Finanzielle Hilfen für Pflegebedürftige und ihr Angehörigen – eine Übersicht der AWO
Corona-Schutzmaßnahmen in der Übersicht:
- Tägliche Gesundheitsbestätigung
- Tragen einer Mund-Nasenbedeckung (betreute Kinder und Personal ausgenommen)
- Abstandsregeln in Bring- und Abholsituationen
- Einhaltung der Hygienemaßnahmen
- Dokumentation der Kontaktpersonen
Für die genaue Umsetzung der Maßnahmen und Konzepte zur Einhaltung der Schutzbestimmungen wenden Sie sich bitte an Ihre konkrete Kindertageseinrichtung.
Für Grundschulen, Horte und weiterführende Schulen soll der uneingeschränkte Regelbetrieb nach den Sommerferien wieder möglich sein.
Zur Medieninformation des Freistaats Sachsen
Finanzielle Hilfen für Pflegebedürftige und ihr Angehörigen – eine Übersicht der AWO
Generelle Informationen
- Beschränken Sie ihre sozialen Kontakte auf ihr engstes Umfeld
- Achten Sie auf Hygiene durch regelmäßiges Händewaschen, Desinfektion und ggf. Schutzkleidung
- Informationen zum Corona Virus in leichter Sprache
- Zum Hören: Der NDR stellt einen hoch informativen und täglichen Podcast mit dem Virulogen Dr. Christian Drosten zur Verfügung
- Für Kinder: Toller Erklärfilm der Stadt Wien